Thema "Wischhof" (Humburghaus)

  |   Stadtvertretung

Stellungnahme unseres Fraktionsvorsitzenden auf den Leserbrief von Herrn Sitta in der „Barmstedter Zeitung“ vom 09.07.2015 unter der  Überschrift „Verein hat schon mal geschlafen“ zum Thema „Wischhof-Bebauung“. 

Da die Redaktion der „BZ“  Leserbriefe von politischen Parteien/Wählergemeinschaften, selbst wenn sie  als Antworten auf unberechtigte Vorwürfe zu verstehen sind, in ihrer Zeitung nicht wiedergibt, wählen wir diesen Weg über unsere Homepage zur Information unserer Bürger/innen:

Herr Sitta geht in seinem o.g. Leserbrief  auf  die Stadtvertretersitzung vom 31.03.2015 ein, als es um den Aufstellungsbeschluss „Wischhof“ ging. Er vergaß mitzuteilen, dass er auf dieser Sitzung den Stadtvertretern lautstark vorwarf, „den Willen des Stifters mit Füßen zu treten“.

Mit notariellem Vertrag vom 29.06.1989 hat die Stadt das Angebot der Schenkung mit allen seinen Auflagen laut Schenkungsvertrag vom 26.05.1989 angenommen, nachden zuvor die Stadtvertretung am 27.06.1989 einstimmig der Annahme zugestimmt hat. Auf die wichtigsten Punkte in diesem Schenkungsvertrag habe ich auf der  Stadtvertretung  vom 31.03.2015hingewiesen:

1.) Nutzung des Humburg-Hauses“ als Begegnungs- und Versammlungsstätte für die Barmstedter Bevölkerung.

2.) Das „Wischhofgelände“ ist laut Vertrag, ich zitiere wörtlich, „bestmöglichst zu veräußern oder sonstwie zu verwerten. Der Erlös soll den Grundstock für einen Fonds bilden, aus dem spätere Unterhaltungs- und Erhaltungsmaßnahmen zu bestreiten sind. Eine Verwertung unter DM 60 pro Quadratmeter im Durchschnitt auf die Gesamtfläche (Anm.: ca. 6500 qm) kommt nicht in Betracht.“

Das „Sonstwie zu verwerten“ ist die Alternative zu „bestmöglichst zu veräußern“. Das aber hieße, die Stadt als Eigentümerin  müsste die Fläche behalten (als Alternative einer Veräußerung) und den Mindestbetrag in den „Humburg-Fonds“ einzahlen. Geld, das die Stadt nicht hat. Vor allem, wenn man zudem noch die Inflationsrate berücksichtigt.

Im Übrigen verweise ich darauf, dass seit Unterzeichnung des Schenkungsvertrages inzwischen 26 Jahre vergangen sind. In diesem Vertrag wird auch festgelegt, dass „ das Humburg-Haus von der Stadt auf die Dauer von mindestens 50 Jahren für den vorstehend beschriebenen Verwendungszweck zu erhalten ist.“ Um das zu leisten, ist die Aufstockung des Vermögens im Humburg-Fonds unbedingt notwendig. Nur so können die erforderlichen Unterhaltungs- und Erhaltungsmaßnahmen, wie vom Stifter gewollt, in den nächsten Jahren bestritten werden.

Michael Schönfelder

Fraktionsvorsitzender der FWB

PS: Den völlig absurden Vorwurf „Der Verein hat schon mal geschlafen“ wird hoffentlich der Humburg-Verein selbst zurückweisen.