Stellungnahme der FWB zur Verletzung der Verschwiegenheitspflicht zu Personalangelegenheiten in der Stadtvertretung am 14.Mai 2020

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Unter dem nichtöffentlichen Tagesordnungspunkt „Vertragsangelegenheiten C319“ wurde vom Werkausschussvorsitzenden mitgeteilt, dass der Werkleiter um ein Gespräch zur Aufhebung seines Arbeitsvertrages gebeten hat. Weitere Informationen wurden nicht gegeben. Im Rahmen der Abhandlung des Tagesordnungspunktes wurde vom Bürgervorsteher mehrmals darauf hingewiesen, dass die Inhalte der Diskussion der Verschwiegenheit unterliegen.

Grundsätzlich sind Informationen zu Personal- und Vertragsangelegenheiten nichtöffentlich zu behandeln. Dies dient dem Datenschutz und dem Schutz der Persönlichkeitsrechte von Mitarbeitern. Gem. § 21 der Gemeindeordnung sind auch alle Stadtvertreter zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Erschreckend ist es, wenn zwei Tage nach der nichtöffentlichen Sitzung diese Information in der Presse zu finden ist. Durch die Verletzung der Verschwiegenheitspflicht wurde in unseren Augen nicht nur ein immenser menschlicher, sondern auch ein bisher nicht bezifferbarer finanzieller Schaden angerichtet. Die anwesenden Führungskräfte und Stadtvertreter haben eine besondere Fürsorgepflicht gegenüber allen Mitarbeitern der Stadt / Stadtwerke. Diese wurde leichtfertig, vielleicht auch aus politischem Kalkül verletzt.
Dieses Fehlverhalten eines einzelnen oder einzelner diskreditiert alle Beteiligte. Wir werden den Bürgervorsteher bitten, feststellen zu lassen, wer die vertrauliche Information u.a. an die Presse weitergeleitet hat, um gegebenenfalls ordnungsrechtliche Konsequenzen zu ziehen.  

Wir verurteilen die Verletzung der Verschwiegenheitspflicht.

Bedauerlicherweise kommt es durch die oben benannte Verletzung der Verschwiegenheitspflicht zu keinem geregelten Übergang in der Führung der Stadtwerke. Es entsteht bei den Mitarbeitern der Stadtwerke eine erhebliche Unruhe. Die Suche eines Nachfolgers wird nicht einfacher.  
 
Peter Gottschalk
für die Fraktion der FWB