Redebeiträge der FWB auf der Stadtvertretersitzung vom 17.12.2019 zu den Themen hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte, Stellenplan und OGTS

  |   Stadtvertretung

Hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte

Sehr geehrte Damen und Herren,
wir geben zu dem Antrag der SPD folgende Stellungnahme ab: Wir haben zwei Gründe warum wir glauben, dass eine ehrenamtliche Gleichstellungsbeauftragte für Barmstedt besser ist. Das ist einmal die Nähe zu den Bürgern, sprich Frauen, und zum anderen aber auch die finanzielle Seite.   In den vergangenen Jahren haben wir immer ehrenamtliche Gleichstellungsbeauftragte gehabt, die eine ausgezeichnete Arbeit geleistet haben. Dies haben wir den Gleichstellungsbeauftragten auch immer wieder bei der Abgabe ihrer Berichte bestätigt. Wir glauben, dass die vor Ort erforderliche Arbeit einer Gleichstellungsbeauftragten sehr gut mit einer ehrenamtlichen Gleichstellungsbeauftragten umgesetzt werden kann. Wie von der BALL im Hauptausschuss ja richtigerweise gesagt wurde, kann die grundsätzliche Ungleichbehandlung, bezüglich Bezahlung, Bildung, Unterrepräsentation in den Parlamenten u.s.w. nicht durch eine Gleichstellungbeauftragten vor Ort beeinflusst werden. Vor Ort ist der Kontakt zu den Frauen in Barmstedt und Umland wichtig. Es geht um die tägliche Benachteiligung, die die Frauen hier erleben. Sei es bei der Arbeit, den Vereinen und anderen Aktivitäten.  
Die Gleichstellungsbeauftragte muss daher vor Ort sehr gut vernetzt sein, um die benachteiligten Frauen zu erreichen. Dies kann in unseren Augen eine ehrenamtlich tätige Frau besser umsetzen als eine in der Verwaltung sitzende Beauftragte. Wir haben bedenken, dass die Gleichstellung dann formalisiert wird und nicht die Frauen erreicht, die erreicht werden sollen. Auch der finanzielle Aspekt ist zu berücksichtigen, wenn wir mit einer hauptamtlichen Gleichstellungsbeauftragten keine besseren Ergebnisse für die Frauen in Barmstedt erwarten.  Wie der Vorlage zu ersehen ist, liegen wir mit unseren Einwohnern(14390) doch ziemlich unter dem Schwellwert von 15.000 Einwohnern in der Verwaltungsgemeinschaft. Wenn wir heute eine Stelle für die Gleichstellungsbeauftragte einrichten, egal mit wie viel Stunden, ist zu erwarten, dass wir bei Überschreiten der Grenze von 15000 Einwohnern eine hauptamtliche Vollzeitstelle benötigen. Die dann eingestellte Beauftragte hat nämlich in dem Fall das Recht eine Vollzeitstelle zu beantragen. Nur im Ausnahmefall kann die Stundenzahl reduziert werden.  Dies wird uns bei einer Vollzeitstelle dann ca. 58.000,-€ pro Jahrkosten. Bei unserem strukturellen Defizit sollten wir unsere knappen Mittel nur für die Übernahme neuer Aufgaben und zur Entlastung des vorhandenen Personals einsetzen. Denn, wir haben von der Krankenkasse eindrucksvoll aufgezeigt bekommen warum der Krankenstand so hoch ist und wo Verbesserungen nötig sind. (Dazu unter dem Stellenplan aber mehr) Eine weitere Unsicherheit besteht in unserem Vertrag zur Verwaltungsgemeinschaft mit dem Amt Hörnerkirchen. Das Amt übernimmt 22% Prozent der Personalkosten nur dann, wenn neue Stellen durch das Amt bestätigt werden. In den Gesprächen mit dem Verwaltungsbeirat zu dem neuen Stellenplan wurde die Stelle einer hauptamtlichen Gleichstellungsbeauftragten noch nicht berücksichtigt. Ob die Gemeinden des Amtes Hörnerkirchen eine hauptamtliche Stelle mittragen ist also noch völlig offen. Sie könnten auch selber eine ehrenamtliche Gleichstellungsbeauftragte bestellen. Dann würde sich die Einwohnerzahl um den Anteil des Amtes reduzieren. Wir liegen dann weit unter dem Schwellwert von 15.000 Einwohnern und müssten die Stelle allein aus unserem Haushalt finanzieren.

Sollte der Beschlussvorschlag zur Einrichtung einer Stelle in den Stellenplan eine Mehrheit finden, möchten wir beantragen, diese Stelle mit einem Sperrvermerk zu versehen, bis wir wissen wie sich das Amt Hörnerkirchen zu dieser neuen Stelle stellt.

Stellenplan

Wir unterstützen den Stellplan in der vorliegenden Form, ohne die zusätzliche Stelle der hauptamtlichen Gleichstellungsbeauftragten. Er beinhaltet 3 neuen Stellen für die Verwaltung und eine zeitlich befristete Stelle in der Bücherei. Von der Verwaltung wurde mit Vergleichszahlen zu anderen Städten aufgezeigt das mit zu wenig Personal die vorhandenen Aufgaben und auch immer neuen Aufgaben erledigt werden müssen. Dies führt auf Dauer zur Überlastung der vorhandenen Mitarbeiter mit den uns bekannten Folgen.      
Eindrucksvoll wurde auch in nichtöffentlicher Sitzung von der Krankenkasse die Situation in der Verwaltung beschrieben. Auch wenn wir hier erhebliche Mittel bereitstellen, die unseren strukturell unterfinanzierten Haushalt stark belasten, brauchen wir die zusätzlichen Stellen. Sie stellen die Qualität der Arbeit für die Bürger sicher. Wer wartet schon gern lange auf seinen Ausweis oder die Beantwortung seiner Fragen. Und wir stellen auch die Fürsorgepflicht gegenüber den Mitarbeitern sicher. Denn nur wenn die Arbeitsmenge mit dem vorhandenen Personal im Einklang steht, haben wir zufriedene Mitarbeiter, die nicht unbedingt das Bestreben haben in eine andere Verwaltung zu wechseln    
Deshalb unterstützen wir auch die Einrichtung der neuen Stellen zur Erledigung der Verwaltungsaufgaben für die Bürger. 

OGTS
In der Sitzung der Stadtvertretung bestand einvernehmen, dass wir unseren Gestaltungswillen auch bei der OGTS und der Betreuten Grundschule wahrnehmen wollen. Dieses sollte über ein Kuratorium analog der Kindertagesstätten umgesetzt werden. Hier können wir mitwirken, dass der Träger die Angebote in der OGTS schülerfreundlich mit regionalen Anbietern besetzt und auch über alle drei Schulen in Barmstedt Synergien nutzt.  Dies ist in unseren Augen gerade auch im Hinblick des Gesetzesvorhabens des Bundes, einen Anspruch auf einen Platz in der betreuten Grundschule zu haben, besonders wichtig. Die Anzahl der Kinder und damit auch die Kosten für uns als Stadt werden erheblich steigen. Deshalb sollten wir als Stadtvertreter hier aktiv mitwirken und nicht nur im Rahmen der Haushaltsberatung die Kosten abnicken. Unseren Antrag haben wir deshalb hier eingebracht, weil nach unserer Meinung der Beschluss des Ausschusses Schule, Sport und Kultur nicht umsetzbar ist. Dies aus rechtlichen Gründen und aus praktikablen Gründen. Entscheidend ist, dass der Schulträger gemäß dem Gesetz zur Zusammensetzung der Schulkonferenz nur einen Vertreter entsenden darf, der nicht stimmberechtigt ist. Die weiteren Gründe haben wir der Vorlage ausgeführt.