FWB bemängelt die Verzögerung beim beschlossenen Neubau einer Kindertagesstätte

  |   FWB Intern

Die FWB-Fraktion bittet, folgenden Punkt auf die Tagesordnung des nächsten Hauptausschusses am 13.03.2018 zu setzen:  

Neubau einer Kindertagesstätte
hier: Fragen an die Verwaltung      

Begründung:  
Die FWB-Fraktion hat mehrere Fragen zum Neubau der Kindertagesstätte, den wir in der Oktobersitzung 2017 in der Stadtvertretung in großer Einmütigkeit beschlossen haben. Da die Wartelisten gerade bei den Krippenplätzen sehr lang sind, sollten, um Zeit zu sparen, baureife Grundstücke genutzt werden.
Dies wird durch die Vorlage und den einstimmigen Beschluss des Sozialausschusses am 19.09.17 deutlich. Hier wurde auf Grund des dringenden Bedarfs die Verwaltung beauftragt, die Flächen im B72b und an der Ecke Düsterlohe / Große Gärtnerstr. zu überprüfen und das Ergebnis am 25. 09.17 dem Bauausschuss vorzulegen. In dem Bauausschuss am 25.09.17 wurde berichtet, dass es keine baurechtlichen Bedenken gegen die Flächen gibt. 
In der Stadtvertretung am 10. Oktober waren wir uns mit 13 Ja-Stimmen bei 2 Nein-Stimmen mehrheitlich einig, dass vorrangig die „städtische“ Fläche an der Jugendbildungsstätte für einen Kindergarten genutzt werden sollte. Wenn das nicht zu realisieren sei, sollte der Kindergarten im B72b entstehen. Dem wurde mit 13 Ja-Stimmen bei 2 Enthaltungen zugestimmt.
Umso erstaunter waren wir,  als im letzten Sozialausschuss ein verwaltungsseitiger Beschlussvorschlag mit fünf möglichen Flächen für einen Kindergarten vorlag. Weiterhin sollte entschieden werden,  ob mit der „Wabe“ oder der „weiblichen Diakonie“ als mögliche Träger Kontakt aufgenommen werden soll.

Fakt ist, dass der Beschluss vom 10. Oktober 2017 zu keinem Zeitpunkt aufgehoben wurde. Er ist noch heute gültig. Er wurde trotz dringenden Bedarfs nur nicht umgesetzt.

Unsere  Fragen an die Verwaltung sind jetzt:  
1.    Was wurde von Seiten der Verwaltung unternommen um zu prüfen, ob der Kindergarten auf der Fläche
       an der Jugendbildungsstätte möglich ist? 
2.    Wann liegt das Ergebnis vor?
3.    Wann könnte ggf. mit einem Neubau auf dem Gelände an der Jugendbildungsstätte  begonnen werden?
4.    Steht die Fläche im B72b noch zur Verfügung?
5.    Wann könnte frühestens mit einem Neubau auf dem B72b begonnen werden?
6.    Warum wurden jetzt weitere Grundstücke als mögliche Flächen für einen Kindergarten in den
       Beschlussvorschlag für den Sozialausschuss aufgenommen? 
7.    Besteht für die neuen Flächen eine Baureife? Wenn ja, welcher Stand?
8.    Wann könnte auf den drei neuen Flächen mit dem Bau begonnen werden?
9.    Gab es eine öffentliche Ausschreibung (Interessenbekundungsverfahren) zur Suche eines künftigen
       Trägers?  Wird dies noch durchgeführt?
10.  Wie viele Kinder stehen auf den Wartelisten der Kindertagesstätten, die in einem Neubau betreut
       werden könnten?  

Im Zusammenhang mit dem Neubau einer Kindertagesstätte eröffnen sich weitere Fragen zum Umbau der „Übergangslösung Sportlerheim“ zur Absicherung der dortigen Kindertagesstätte der AWO.  

1.    Was wurde bisher von der Verwaltung unternommen, um die geforderten Auflagen der Heimaufsicht
       des Kreises umzusetzen?
2.    Wann wird mit dem Umbau begonnen, um die Auflagen zu erfüllen?
3.    Steht die Verwaltung im Kontakt mit der Kreisaufsicht, um die befristete Betriebserlaubnis für die
      „Übergangslösung Sportlerheim“ zu verlängern?

Wir  möchten anregen, dass die Fragen vonseiten der Verwaltung auf derselben Hauptausschusssitzung (13.03.2018) beantwortet werden.            

Michael Schönfelder
(Fraktionsvorsitzender)