Fracking News - überregional vom 17.05.2015

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Scharfe Auflagen für Fracking, aber kein Verbot der Erdgasförderung
Der Bundestag hat in erster Lesung einen Gesetzentwurf beraten, der das konventionelle Fracking in Tiefen bis zu 5000 Metern an schärfere Auflagen knüpft, aber eben nicht verbietet
Nur zehn Prozent des Erdgasbedarfs werden in Deutschland gefördert
Klare Unterscheidung zwischen konventionellem und unkonventionellem Fracking
Einführung eines Gesetzentwurfes der sogenannten 3000 Meter Grenze.

Monatelang hatte der Gesetzentwurf zum Fracking im Kanzleramt auf Eis gelegen, die Koalition hatte noch über letzte Details verhandelt. Am Mittwoch, den 01.04.2015 hat nun das Bundeskabinett ein umfassendes Regelungspaket zum Umgang mit der umstrittenen Fracking Technologie verabschiedet.

Umweltschützer und Opposition laufen Sturm dagegen und sprechen von einem Fracking Ermöglichungsgesetz. Vor dem Bundeskanzleramt protestierten sie mit einer symbolischen Fracking - Bohrung und forderten ein generelles Verbot, weil die Technologie mit hohen Risiken verbunden sei.

Die energiepolitische Sprecherin der Grünen - Fraktion Julia Verlinden warnte, das geplante Fracking - Gesetz eröffne neue Möglichkeiten, noch die letzten Reste von klimaschädlichen Brennstoffen aus dem Boden zu pressen. Unzufrieden zeigte sich auch die Kieler Landesregierung. Es blieben zu viele Schlupflöcher, sagte Umweltminister Robert Habeck (Grüne). So werde Fracking von Erdöl erlaubt. Und was unterhalb 3000 Meter in der Tiefe geschieht, ist der Bundesregierung offenbar egal.

Mit dem Gesetzespaket schafft die Bundesregierung erstmals einen umfassenden Rechtsrahmen für den Einsatz der Technologie. Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) verteidigte das Projekt. Wir regeln einen ungeregelten Zustand, sagte Hendricks in Berlin bei der Vorstellung des Gesetzespaketes. Es werde nichts ermöglicht, was bislang verboten war. Das Gegenteil sei vielmehr der Fall.

Es wird vieles verboten, was bislang möglich ist, versicherte Hendricks. So sollen in Wasserschutzgebieten sämtliche Frackingmaßnahmen künftig generell ausgeschlossen werden. Auch in der Umgebung von Heilquellen, in Einzugsgebieten von Seen und Talsperren, aus denen Trinkwasser gewonnen wird, darf nicht gefrackt werden. Das gilt ebenso für Nationalparks und Naturschutzgebiete. Das Umweltbundesamt hatte in einem Gutachten zum Fracking möglichst enge Leitplanken angemahnt.

Die Bundesländer haben darüber hinaus die Möglichkeit, das Verbot auf sämtliche Gebiete auszuweiten, aus denen Wasser zur Herstellung von Getränken entnommen wird. Damit, so Hendricks, sei auch auf die Bedenken von Bierbrauern eingegangen worden. Hendricks versicherte, der Schutz der Gesundheit und der Schutz des Trinkwassers haben absolute Priorität. So haben es Union und SPD in ihrem Koalitionsvertrag festgeschrieben.

Auf den Einsatz umwelttoxischer Substanzen solle verzichtet werden.

Beim unkonventionellen Fracking wird Quarzsand und mit Chemikalien vermischtes Wasser unter hohem Druck in Schiefergestein gepresst. Mit Hilfe von Querbohrungen wird dass Gestein großflächig aufgebrochen, sodass aus feinen Rissen das dort lagernde Gas entweichen und über Bohrrohre gefördert werden kann. In den USA hat diese Fördertechnik zu einem Sinken der Energiepreise geführt. Das seit mehr als 50 Jahren in Deutschland praktizierte konventionelle Fracking , bei dem Gas aus sehr tief liegenden Hohlräumen gefördert wird, will die Bundesregierung unter strengen Umweltauflagen weiterhin erlauben. In dem jetzt vom Kabinett gebilligten Regelungspaket wird dabei ausdrücklich zwischen dem sogenannten konventionellen Fracking im Sandstein (Tightgas) und unkonventionellen Fracking in Schiefergestein (Shalegas) unterschieden.

Geplant ist die Einführung einer zwingenden Umweltverträglichkeitsprüfung für sämtliche Frackingvorhaben. Das unkonventionelle Fracking im Schiefergestein zu wirtschaftlichen Zwecken, wie es in den USA eingesetzt wird, soll dagegen bis auf Weiteres verboten werden. Erlaubt werden lediglich Erprobungsbohrungen, die wissenschaftlich intensiv begleitet werden.

Ein generelles Fracking Verbot, wie es von den Gegnern der Technologie gefordert wird, ist verfassungsrechtlich problematisch. Wir können eine Technologie nicht einfach pauschal verbieten, sagte Hendricks, machte aber keinen Hehl daraus, dass sie die Technologie eigentlich für überflüssig hält.

Fracking ist nicht die Antwort auf unsere Energiefragen. Das ist die Energiewende. Nach Schätzungen der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe lagern in Deutschland rund 13 Billionen Kubikmeter Schiefergas, von denen etwa zehn Prozent förderbar sind. Das würde rechnerisch etwa 14 Jahre den Erdgasbedarf in Deutschland decken. Um künftig klar zwischen konventionellem und unkonventionellem Fracking unterscheiden zu können, wird im Gesetzentwurf die sogenannte 3000 Meter Grenze eingeführt. Da die Lagerstätten mit Schiefergas in Deutschland in der Regel in Tiefen bis 3000 Meter liegen, erstreckt sich das Fracking Verbot auf Tiefen oberhalb von 3000 Metern, unterhalb von 3000 Metern bleibt das konventionelle Fracking erlaubt.

Das Gesetz soll vom Bundestag beschlossen werden. Der Zustimmung des Bundesrates bedarf es nicht.

Quellenverzeichnis: Schleswig-Holstein Umweltministerium und HH Abendblatt