Bau eines neuen Kindergartens an der Düsterlohe beschlossen!

  |   FWB Intern

Auf der Sitzung der Stadtvertretung am 24.04.2014 wurde beschlossen, dass ein neuer Kindergarten im Neubaugebiet an der Düsterlohe errichtet wird. Auf Anregung unseres Fraktionsvorsitzenden haben die SPD-Fraktion, die BALL-Fraktion und die FWB-Fraktion folgende gemeinsame Anträge gestellt, über die einzeln abgestimmt wurde:

1. Raumkonzept: Der Neubau der Kita umfasst 3 Krippen- und 2 Elementargruppen. Das im Vorlage-Sammeldokument angegebene Raumprogramm der BKS-Architekten könnte als Grundlage dienen (Nutzfläche 635 qm, Bruttogrundfläche 850 – 890 qm). Einstimmig

2. Errichtungs- und Betriebskonzept: Nach Empfehlung des Sozialausschusses vom 20.03.2018 soll für den Neubau der Kita die Variante 2 (siehe Vorlage VO/2018/091) zugrunde gelegt werden (d. h. Bau durch die Stadt und Betrieb durch einen Träger). 13 Ja- und 6 Nein-Stimmen

3. Trägerschaft: Hinsichtlich eines Trägers ist umgehend ein Interesssenbekundungsverfahren durchzuführen. Einstimmig  

4. Erweiterungsmöglichkeit: Die Verwaltung wird beauftraget, mit der AWO Gespräche hinsichtlich der Erweiterung ihrer Kindertagesstätte um eine Krippengruppe (Option aus dem Jahr 2011) zu führen. 18 Ja- und 1 Nein-Stimme

Auf Grund eines weiteren gemeinsamen Antrag dieser drei Fraktionen wurde der Beschluss der Stadtvertretung vom 10.10.2017 zur Standortfestlegung für die neue Kindertagesstätte dahingehend geändert, dass die 1. Variante (Fläche bei der Jungendbildungsstätte)  nicht mehr verfolgt wird. Die neue Kindertagesstätte soll entsprechend der 2. Variante auf dem vorgesehenen Gelände im B 72b entstehen. Die FWB erwartet jetzt eine zügige Umsetzung dieser Pläne, damit möglichst schnell die erforderlichen zusätzlichen Kita-Plätze auch zur Verfügung stehen. Gegen die Umsetzung der Pläne insbesondere der CDU, eine größere Kita auf einem Grundstück am Steinmoor zu errichten, spricht insbesondere der Faktor Zeit. Für die dort angedachte Fläche hätte zunächst der F-Plan geändert werden müssen und ein entsprechender B-Plan aufgestellt werden müssen. Eine ursprünglich geplante Änderung des F-Plans für diesen Bereich ist kürzlich bereits gescheitert, weil dort zunächst weitere Bodenproben hätten genommen werden müssen. Ein kurzfristiger Baubeginn dort ist somit nicht planbar, während für die Fläche an der Düsterlohe die baurechtlichen Voraussetzungen bereits geschaffen worden sind.

Sag was Dich berührt! Sprechen Sie uns an: Für ein aktives und attraktives l(i)ebenswertes Barmstedt